Auszug aus Vereinssatzung vom 15.01.2020:
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) und die Förderung der
Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) insbesondere im Bereich des Kinzigtals.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung
– des Erhalts der Landschaft und der nachhaltigen landwirtschaftlichen Strukturen,
– des Erhalts eines natürlichen Lebensraums für Mensch, Flora und Fauna sowie von Erholungsgebieten,
– der Gemeinschaftlichkeit der Ortsteile von Haslach und Umgebung sowie der Entwicklung der Raumschaft,
– von Maßnahmen zum Klimaschutz sowie des Erhalts und der Stabilisierung des Mikroklimas,
– der Verringerung von Lärmverschmutzung,
– der Bürgerinformation sowie von Bildungsangeboten zu Naturthemen,
– der Sensibilisierung des Umweltbewusstseins,
– der barrierefreien Geh- und Fahrradwege,
– des Hochwasserschutzes und der Verbesserung der Retentionsflächen,
– des öffentlichen Nahverkehrs, der Abstimmung von Verbindungen und der Einbindung der Ortsteile,
– der Attraktivität als Urlaubs- und Erholungsgebiet,
– der Offenhaltung der Landschaft mit naturgemäßen Maßnahmen